Eherecht
Das moderne Eherecht ist geprägt vom Grundsatz: gleiche Rechte und gleiche Pflichten. Das Gesetz verpflichtet beide Eheleute, das Wohl der Gemeinschaft in einträchtigem Zusammenwirken zu wahren und für die Kinder gemeinsam zu sorgen. Verheiratete schulden sich gegenseitig Treue und Beistand. Diese Pflichten lassen sich allerdings nur freiwillig erfüllen. Verhält sich ein Ehepartner treuwidrig oder rücksichtslos, kann das Gericht ihn wohl an seine Pflichten erinnern. Sanktionen wie eine Busse gibt es dagegen nicht. Das Eherecht überlässt die Rollen- und Aufgabenverteilung in erster Linie den Eheleuten. Können sie sich in wichtigen Angelegenheiten nicht (mehr) verständigen, können sie einzeln oder gemeinsam das Gericht einschalten. Das Gericht kann ermahnen, vermitteln oder - wenn ein oder beide Eheleute wollen - das Getrenntleben regeln.
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