Erbrecht
Über den Tod denkt man nur ungern nach. Die meisten Menschen hinterlassen denn auch keine eigenen erbrechtlichen Anordnungen. Dabei gehen die heutzutage vererbten Summen in die Milliarden. Mit einem Testament, Ehe- oder Erbvertrag lassen sich innert gewissen Schranken eigene Regeln aufstellen.
Wer mit einem Todesfall in der Familie konfrontiert ist, muss sich auch mit Fragen zur Annahme oder Ablehnung des Erbes, der Erbschaftsverwaltung und mit der Aufteilung der Hinterlassenschaft befassen.
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