Vorkehrungen zu Lebzeiten
Im Gesetz steht, wer Erbe ist. Es lässt aber Raum für eine individuelle Vorsorge. Testament, Erbvertrag, gesetzliche Erben, Pflichtteile, Erbvorbezug, Wunschvormund für die Kinder: Wer Vorkehrungen für den Todesfall machen möchte, sieht sich mit vielen Fachausdrücken konfrontiert. Lassen Sie sich nicht verwirren! Lesen Sie nach, was sich dahinter verbirgt und wie Sie Ihre Lieben absichern können. Auch der Familienfrieden und die an sich vom Gesetz vorgeschriebene Gleichbehandlung der Nachkommen sollten im Fokus der Vorkehrungen stehen. Denn grössere Erbvorbezüge an einzelne Erben können den Familienfrieden gefährden und Erbstreitigkeiten provozieren. Auch diesbezüglich zeigen wir die rechtlichen Lösungsmöglichkeiten auf.