Rechte und Pflichten eingetragener Partnerinnen und Partner
Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Das Gesetz enthält insbesondere Bestimmungen punkto Beistand und Rücksicht, Unterhalt, Wohnung, Vertretung der Gemeinschaft, Auskunftspflicht und Aufhebung des Zusammenlebens der Partner und Partnerinnen. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie der Name anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist.
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