Konkubinat
Unter einem Konkubinat versteht man eine eheänliche Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Wer klare Verhältnisse schätzt und sich und seinen Partner oder seine Partnerin absichern möchte, muss darum selber tätig werden. Der Beobachter zeigt, was Sie als Konkubinatspaar vorkehren können, aber auch was in Streitfällen gilt.
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