Gemeinsame Kinder
Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie es zusammen bei der Vormundschaftsbehörde beantragen. Wie auch bei Ehepaaren hat der Vater gegenüber seinem Kind Unterhaltspflichten. In einem Unterhaltsvertrag werden die Kinderalimente festgesetzt und der Vertrag muss von der Vormundschaftsbehörde genehmigt werden.
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