Rechte und Pflichten
Gesetzlich vorgeschriebene Rechte und Pflichten gibt es für Konkubinatspartner keine. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett der Liebsten vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft über Ihren Schatz erhalten. Ebenfalls lohnt es sich, schriftliche Vereinbarungen für das interne Verhältnis dann zu treffen, wenn der Konkubinatshimmel noch voller Geigen hängt.
Schriftliche Absprachen helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden, vorausgesetzt, dass sie rechtzeitig errichtet werden.
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