Zusammenziehen
Ziehen Sie mit Ihrem oder Ihrer Liebsten zusammen, leben Sie neu im Konkubinat. Darunter versteht man eine eheänliche Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Wer klare Verhältnisse schätzt und sich und seinen Partner oder seine Partnerin absichern möchte, muss darum selber tätig werden. Sie können in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben wie auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner, die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen.
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