Kampfscheidung
Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungzeit von maximal zwei Jahren beharren. Nach Ablauf der zwei Jahre kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. Wir zeigen Ihnen, wie die Gerichtspraxis in diesen Punkten aussieht, wie die Streitenden allenfalls doch noch zu einer Lösung kommen können und wo Hilfe durch eine Fachpersonen angezeigt ist.
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