Trennung
Eheleute dürfen ohne Weiteres getrennt leben, wenn beide das wollen. Eine Trennung vor Gericht ist nur nötig, wenn sich ein Ehepartner gegen die Trennung sträubt und/oder die Eheleute sich nicht selber über die Modalitäten des Getrenntlebens einigen können. So oder so sind bei einer Trennung verschiedenste Fragen zu regeln. Vor allem geht es darum zu klären, wer in der ehelichen Wohnung bleibt, bei wem die Kinder wohnen, wie das Besuchsrecht aussehen soll und wie hohe Alimente für Kinder und Ehegatte zu zahlen sind. Die Aufteilung der Pensionskassenguthaben und des ehelichen Vermögens ist dagegen erst Thema bei der Scheidung. Trennt sich das Ehepaar, muss sich der Ehepartner, der wegzieht bei den Einwohnerkontrollen der alten und der neuen Gemeinde melden. Die Trennung bewirkt eine getrennte Besteuerung rückwirkend für das ganze Trennungsjahr.
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