Ein gerichtliches Verfahren in Gang setzen
Seit dem 1. Januar 2011 ersetzt in der Schweiz ein einheitliches Prozessrecht die bisherigen 26 kantonalen Zivilprozessordnungen. Neu muss vor einem Prozess zuerst ein Schlichtungsverfahren oder eine Mediation durchgeführt werden.
© Beobachter - Alle Rechte vorbehalten