Sie müssen vor Gericht
Falls Sie sich mit der Gegenseite vor der Schlichtungsbehörde oder in einer Mediation nicht einigen konnten, muss die Schlichtungsstelle die so genannte Klagebewilligung ausstellen. Mit dieser können Sie innert dreier Monate Klage beim Gericht einreichen. Bis 30'000 Franken findet dann das vereinfachte Verfahren statt, bei höherem Streitwert das ordentliche Verfahren.