Gemeinden
Die politische Gemeinde ist die unterste Stufe im dreistufigen staatlichen Verwaltungsaufbau - also Bund, Kantone und eben die Gemeinden. In den Kantonen Bern, Luzern, Uri, Obwalden, Zug, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell-Ausserrhoden und Aargau wird die politische Gemeinde als Einwohnergemeinde und im Kanton Glarus als Ortsgemeinde bezeichnet. Im Kanton Appenzell Innerrhoden heisst die politische Gemeinde Bezirk. Die politische Gemeinde verfügt über die so genannte allgemeine Kompetenz in kommunalen Angelegenheiten. Sie nimmt alle kommunalen Aufgaben wahr, die durch übergeordnetes Recht nicht zum Wirkungskreis eines anderen Gemeindetyps erklärt werden. In ihrem Aufgabenbereich können die Gemeinden autonom entscheiden und handeln - sofern der Bund oder der betreffende Kanton nicht eine abschliessende Regelung getroffen haben. Hier erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten Sie als Bürgerin oder Bürger gegenüber Ihrer Gemeinde haben.