Polizei
Der gesetzliche Auftrag der Polizei ist klar: Sie muss für öffentliche Sicherheit und Ordnung sorgen. Daraus ergeben sich verschiedene Aufgaben: die Verhinderung und Bekämpfung von Straftaten, die Lösung von Konflikten, der Vollzug von Gesetzen und Entscheiden sowie die Hilfe für Menschen, die unmittelbar an Leib und Leben bedroht oder anderweitig in Not sind. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben dürfen die Polizistinnen und Polizisten aber nicht schalten und walten, wie sie wollen; ihre Massnahmen müssen immer verhältnismässig sein.
Hier erfahren Sie, was das heisst, und wie Sie sich gegen unverhältnismässige Polizeiaktionen wehren können.
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