Verwaltung und Ämter
Für jede Tätigkeit des Staates, die weder der Gesetzgebung noch der Rechtsprechung zuzuordnen ist, ist die Exekutive zuständig, also die vollziehende Gewalt, die Regierung. Auch die öffentliche Verwaltung ist Teil der Exekutive. Ihre Aufgabe ist es, Vorschriften und Gesetze zu vollziehen. Die Verwaltung ist unerlässlich für einen gut funktionierenden modernen Verfassungsstaat - auch wenn viele Bürgerinnen und Bürger sie eher für überflüssig halten. Im Rechtsstaat ist die Verwaltung bei ihrer Tätigkeit immer an Recht und Gesetz gebunden. Hier erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten Sie gegenüber der Verwaltung haben.