Einbürgerungen
Das dreistufige Einbürgerungsystem in der Schweiz ist einmalig in der Welt: Der Bund hat die Oberaufsicht, die Kantone regeln die Abläufe und die Gemeinden bürgern ein. Rund 800 000 in der Schweiz wohnhafte Ausländerinnen und Ausländer erfüllen die Voraussetzungen für eine Einbürgerung nach Bundesrecht. Doch viele fürchten die komplizierten und langen Einbürgerungsverfahren.
Hier finden Sie Informationen, die den Weg durch den Einbürgerungsdschungel weisen.
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