Buchführung und Revision
Wer seine Firma im Handelsregister eintragen lassen muss, ist auch zur kaufmännischen Buchführung verpflichtet. Mit dieser Buchführungspflicht will der Gesetzgeber ein Minimum an Transparenz und Information bezüglich der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der Unternehmen sicherstellen. Bei der Überprüfung der Geschäftsbücher durch eine externe Revisionsstelle hat der Gesetzgeber ein abgestuftes System eingeführt. Seit dem 1. Januar 2008 müssen kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) ihre Bücher nur noch eingeschränkt überprüfen lassen. Kleinstunternehmen können sogar ganz auf eine Revisionsstelle verzichten. Nur noch die grossen Publikumsgesellschaften und Konzerne müssen eine ordentliche Revision durchführen. Hier erfahren Sie, was die Buchführungspflicht bedeutet, und ob bzw. welche Revision Sie durchführen müssen.