Dienstverschiebung und Urlaub
Neben beruflichem Engament können Unfall, Krankheit oder persönliche Gründe aller Art eine Dienstverschiebung nötig machen. Wichtig ist, dass Sie frühzeitig aktiv werden und den korrekten Weg für Ihr Gesuch beschreiten. Je nachdem, wofür Sie eine Dienstverschiebung beantragen, ist das Vorgehen nämlich unterschiedlich. Die Militärbehörde bewilligt Ihr Gesuch nur, wenn es begründet ist und Ihrem Anliegen nicht anderweitig (z.B. durch Urlaub) Genüge getan werden kann. Besondere Hürden gibt es bei beruflich bedingten Dienstverschiebungen.
Wird Ihr Verschiebungsgesuch nicht bewilligt, müssen Sie einrücken. Tun Sie dies nicht, riskieren Sie ein Strafverfahren.
Nachfolgend zeigen wir Ihnen, wie Sie je nach Gesuchsgrund am besten vorgehen und welche Fristen Sie zu beachten haben. Sie erfahren, was militärisch "Urlaub" bedeutet und wie Sie vorgehen können, wenn Ihr Dienstverschiebungsgesuch abgelehnt wurde.
© Beobachter - Alle Rechte vorbehalten