Opferhilfe
Das Opferhilfegesetz (OHG) geht zurück auf die Volksinitiative "zur Entschädigung der Opfer von Gewaltverbrechen", die der Beobachter im Jahre 1979 lanciert hat. Über 173'000 Bürgerinnen und Bürger gaben damals mit der Unterschrift ihren Willen zum Ausdruck, dass Opfern von Straftaten wirksame Hilfe geleistet und ihre Rechtsstellung verbessert werden soll.
Die Opferhilfe wird von Opferhilfestellen geleistet; sie umfasst die Beratung, den Schutz des Opfers und die Wahrung seiner Rechte im Strafverfahren sowie die Entschädigung und die Genugtuung.
Hier erfahren Sie, wer Anspruch auf Opferhilfe hat, welche Stellen zuständig sind, und welche Voraussetzungen für Opferhilfeleistungen gelten.
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