Generalversammlung
Die Generalversammlung (GV) ist das oberste Organ des Vereins - unabhängig davon, ob sie im Verein oder in den Statuten als "Generalversammlung", "Mitgliederversammlung", "Hauptversammlung" oder "Jahresversammlung" bezeichnet wird. Das gilt zwingend: Der Verein kann also die GV nicht einfach abschaffen. Er kann aber anstelle einer Versammlung aller Mitglieder die Versammlung von Abgeordneten der Vereinsmitglieder - in Form einer so genannten Delegiertenversammlung - vorsehen. So oder so - die Vereinsversammlungen haben ein Imageproblem; sie gelten vielerorts als langweilige, von Formalitäten strotzende Anlässe, von denen man sich am besten gleich von vornherein abmeldet. Das ist schade, werden doch an der GV wichtige - wenn nicht sogar die wichtigsten - Entscheide getroffen. Mit einer guten Organisation und einer Prise Kreativität könnten die Generalversammlungen an Attraktivität gewinnen. Und je mehr Mitglieder an der Versammlung teilnehmen, desto grösser ist die Akzeptanz der gefassten Beschlüsse. Hier erfahren Sie, was Sie für die Abhaltung einer erfolgreichen und vor allem rechtsgültigen GV beachten sollten.