Mitgliedschaft
Die Bundesverfassung gewährleistet die Vereinigungsfreiheit ausdrücklich: "Jede Person hat das Recht, Vereinigungen zu bilden, Vereinigungen beizutreten oder anzugehören und sich an den Tätigkeiten von Vereinigungen zu beteiligen." Trotz der Garantie in der Bundesverfassung ist der Beitritt zu einem Verein im Alltag nicht immer ganz einfach. Denn es gibt keinen Rechtsanspruch, einem bestimmten Verein beitreten zu dürfen. Im Gegenteil: Ein Verein darf Ihre Aufnahme ablehnen oder von bestimmten Voraussetzungen abhängig machen. Hier erfahren Sie, wie Sie einem Verein beitreten - und welche Rechte und Pflichten mit dem Vereinsbeitritt entstehen.