Vorstand
Das Vereinsrecht schreibt nur die Generalversammlung zwingend als höchstes Organ des Vereins vor. Daneben können die Vereine frei bestimmen, welche Organe für sie sonst noch tätig sein sollen. Das Gesetz sieht - sofern die Statuten nichts anderes bestimmen - die Bildung eines Vorstands als Geschäftsleitungsorgan vor. Je nach Regelung in den Statuten vollzieht der Vorstand die Beschlüsse der GV, plant, organisiert, entscheidet, delegiert und koordiniert die Vereinsarbeit. Zudem vertritt er den Verein gegen aussen und schliesst in dessen Namen Rechtsgeschäfte - insbesondere Verträge - ab.
Hier erfahren Sie, wie der Vorstand bestellt wird und welche Rechte und Pflichten er hat.
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