Administrativverfahren
Nachdem das Strafgericht eine Lenkerin oder einen Lenker wegen eines Verkehrsdelikts verurteilt hat, prüft die zuständige Verwaltungsbehörde - in der Regel das Strassenverkehrsamt - selbständig, ob zu Warnungs- oder Sicherungszwecken eine Massnahme anzuordnen ist. Seit dem 1. Januar 2005 gelten hier strengere Regeln. Das Ziel dieser Regeln hat der Bundesrat in seiner Botschaft klargestellt: "Die Revision des Administrativmassnahmenrechts bezweckt eine einheitlichere und strengere Ahndung von schweren und wiederholten Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften, die der Verkehrssicherheit und damit der Vermeidung von Toten und Verletzten im Strassenverkehr dienen." Hier erfahren Sie, wie der Gesetzgeber dieses Ziel umgesetzt hat.
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