Warnungsentzug
Wie es der Name vermuten lässt, zielt der Warnungsentzug primär auf einen Lernprozess ab: Die Verkehrssünder sollen sich "bessern", weil sie für eine Weile ohne ihr Billett auskommen müssen. Bis anhin wurde der Warnungsentzug im Gesetz nur rudimentär geregelt. Dementsprechend gross war der Ermessensspielraum der Entzugsbehörden. Das revidierte Strassenverkehrsgesetz (SVG), das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, hat diesen "Kantönligeist" stark eingeschränkt. Hier erfahren Sie, für welche Widerhandlungen Sie wie lange auf den Ausweis verzichten müssten.
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