Halte- und Parkverbote
Mit (An-)Halten ist primär das freiwillige Halten gemeint, also eine gewollte Fahrtunterbrechung, die weder mit der Verkehrslage wie etwa Stau zusammenhängt noch mit einer Anordnung wie z.B. einer Polizeikontrolle, einer Verkehrsampel oder einem "Stop"-Signal. Insbesondere fällt darunter das Halten zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen und zum Güterumschlag. Parkieren ist das Anhalten des Fahrzeugs, das weder einen Nothalt darstellt noch dem Ein- und Aussteigenlassen von Personen oder dem Güterumschlag dient. Massgebend ist also primär der Zweck des Halts und nicht die Zeitspanne. Deshalb ist es auch unerheblich, ob die Fahrerin im Auto sitzen bleibt oder - verbotenerweise - sogar den Motor laufen lässt. Im Zweifelsfall gilt: Müssen Sie sich von Ihrem Wagen entfernen, sind aber nicht sicher, wann Sie wieder zurückkommen, sollten Sie einen Parkplatz suchen.