Privatgrund
Privatpersonen können auf ihrem Grund und Boden - mehr oder weniger - tun und lassen, was sie wollen. Insbesondere entscheiden sie selbst, wer wann unter welchen Bedingungen auf ihrem Grundstück parkieren darf. Eine Firma beispielsweise kann auf ihrem Areal Parkplätze kennzeichnen, die während den Bürozeiten nur den Kunden zur Verfügung stehen sollen. Zur Verdeutlichung können die Eigentümer zwar eigene Verbotstafeln oder dergleichen anbringen. Gegen die Parksünder sind ihnen trotzdem die Hände gebunden, denn das Strafmonopol liegt immer beim Staat. Hier erfahren Sie, wie Sie Parksündern trotzdem das Handwerk legen können.
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