Ordnungsbussen
Der Löwenanteil der Verkehrsbussen wird über das Ordnungsbussenverfahren erhoben. Dieses Schnellverfahren kommt bei "harmlosen" Übertretungen von Strassenverkehrsvorschriften zum Zug. Es hat den Vorteil, dass die Gebüssten keine Verfahrenskosten bezahlen müssen; sie bezahlen die Busse und damit hat es sich. Dafür verzichten sie weitgehend auf ihre Verfahrensrechte; insbesondere erhalten sie keine Gelegenheit, zum Vorfall Stellung zu nehmen. Hier erfahren Sie, wie Sie trotz Ordnungsbusse auf ein ordentliches Verfahren bestehen können.