Strafanzeige und Strafantrag
Damit es zu einer Strafuntersuchung kommt, müssen die zuständigen Behörden erst einmal erfahren, dass eine Straftat vorgefallen ist. Hauptlieferant solcher Meldungen ist die Polizei. Aber auch alle anderen Beamten oder Behörden sind verpflichtet, gewisse strafbare Handlungen, die sie während ihrer Amtstätigkeit wahrnehmen, den Strafverfolgungsbehörden zu melden. Bei den Strassenverkehrsdelikten handelt es sich um solche Offizialdelikte; sie werden also von Amtes wegen verfolgt. Doch was ist, wenn es zu einem strafbaren Fahrmanöver kommt, ohne dass die Polizei etwas davon mitkriegt. In einem solchen Fall hat auch eine Privatperson das Recht, Strafanzeige zu erstatten. Im Gegensatz zu den Behörden sind Private aber nicht dazu verpflichtet. Viele sind deswegen auch unsicher, ob sie überhaupt Strafanzeige erstatten sollen, und wie sie das tun müssten. Hier erfahren Sie in Sachen Strafanzeigen das Wann, Wie und Wo.
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