Unfallversicherung
Die Versicherung nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) ist eine obligatorische Sozialversicherung, welche grundsätzlich nur Angestellte schützt. Nichterwerbstätige fallen nicht unter dieses Gesetz, sondern haben ihren Unfallschutz bei der Krankenkasse. In diesem Bereich ist das Krankenversicherungsgesetz (KVG) anwendbar. Im Gegensatz zur Krankenversicherung sind gemäss UVG nicht nur Heilungskosten, sondern auch vorübergehender Lohnausfall und bleibende Erwerbsunfähigkeit versichert - notabene mit sehr guten Leistungen. Da für Angestellte keine vergleichbare obligatorische Versicherung für Krankheiten besteht, ist die rechtliche Abgrenzung zwischen einem Unfall und einer Krankheit enorm wichtig und führt immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten.