Die Versammlung der Stockwerkeigentümer
Die Stockwerkeigentümerversammlung ist das einzige vom Gesetzgeber vorgeschriebene Organ der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Durch die Versammlung werden die wichtigen Beschlüsse gefasst. In diesem Sinne bildet die Versammlung das einzige Willensbildungsorgan der Gemeinschaft und ist somit die oberste Instanz. Um so wichtiger, dass man seine Rechte kennt und sich entsprechend auf die Versammlung vorbereiten kann. Wir zeigen Ihnen, welche Bedeutung der Versammlung zukommt und wie Sie Ihre Rechte als Mitglied der Gemeinschaft wahrnehmen können.
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