Reglement und Hausordnung
Eine Stockwerkeigentümergemeinschaft muss nicht zwingend über ein Reglement verfügen. Es ist jedoch von Vorteil, wenn ein solches erlassen wird. Denn dort können die Nutzung und Verwaltung detailliert geregelt werden. Das Reglement ist dann eine Art Verfassung für die Stockwerkeigentümergemeinschaft. In der Regel wird das Reglement gleichzeitig mit dem Begründungsakt erstellt. Es kann aber auch zu einem späteren Zeitpunkt formuliert und eingeführt werden. Zudem kann das Reglement später auch abgeändert und somit neuen Bedürfnissen angepasst werden. Ähnliches gilt für die Hausordnung. Hier erfahren Sie alles, was Sie über Erlass oder Abänderung des Reglements und der Hausordnung wissen müssen.